Prüfungen des Hannoverschen Schweißhundes

Der Hannoversche Schweißhund (Deutscher Schweißhund) ist ein durch straffe Leistungszucht und besondere Führungsmethodik für die Verwendung auf Hochwild spezialisierter Jagdhund, dessen Aufgabengebiet die Nachsuche von durch Jagdbetrieb oder Straßenverkehr verletztem Wild umfasst.

Prüfung von Spezialisten auf der roten Fährte

Die erfolgreiche Führung eines solchen Spezialisten erfordert von Führer und Hund Veranlagung, harte Arbeit, Geduld, Passion und Gründlichkeit. Das über Jahrhunderte kontinuierlich aufgebaute Leistungsniveau des Hannoverschen Schweißhundes soll auf Prüfungen nachgewiesen werden.
Die erste Prüfungsordnung des Verein Hirschmann für Hannoversche Schweißhunde (Deutscher Schweißhund) wurde bereits 1895 entwickelt. Im selben Jahr fand die erste Prüfung, eine Hauptprüfung in Gelbsande (Mecklenburg) statt.

Geprüfte Hannoversche Schweißhunde können schwierigste Nachsuchen meistern

Die Prüfungsordnung wird immer wieder an die sich ändernden Bedingungen des Nachsuchenwesens angepasst. Sie stellt somit sicher, dass vom Verein Hirschmann geprüfte Hunde und Führer den hohen Ansprüchen auch schwierigste Nachsuchen erfolgreich zu beenden entsprechen.

Prüfungen des Verein Hirschmann national und international anerkannt

Nur die Prüfungen des Verein Hirschmann für Hannoversche Schweißhunde werden national und international vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV), Verband für das Hundewesen (VDH) dem Internationalen Schweißhundeverein (ISHV) und der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannt.

Verein Hirschmann stellt die jagdliche Brauchbarkeit fest

Mit erfolgreich abgelegter Schweißhundeprüfung/Vorprüfung des Verein Hirschmann wird die jagdliche Brauchbarkeit des Deutschen Schweißhundes festgestellt. Sie ist Grundlage für eine mögliche Anerkennung einer Schweißhundestation in den Bundesländern.

Geprüft werden können nur die im Zuchtbuch des Vereins Hirschmann bzw. der dem ISHV angeschlossenen Vereine eingetragene, nach VDH und FCI– Richtlinien registrierte und vom JGHV für die Prüfungen zugelassene Hannoversche Schweißhunde.

Schweißhundeprüfung / Vorprüfung (SHP/VP)
  • Alter: 12–24 Monate
  • Leistungs- und Anlagenprüfung
  • Ziel: Jagdliche Brauchbarkeit
  • Meldeschluss: 01. April
  • Voraussetzung: Lautnachweis (spätestens am Prüfungstag)
WZ 1 – Riemenarbeit:
  • Entweder beobachtete Einzelfährte (300 m, > 3 Std.)
  • Oder geführtes Stück Hochwild (500 m, über Nacht, > 8 Std.)
  • Oder Fährtenschuhfährte (1.000 m, über Nacht, 2 Winkel à ca. 110°)
WZ 2 – Versuche/Verweisen:
  • Verweisen von Fährten & Pirschzeichen (min. 3 Std. alt)
  • Fährte kreuzt Rückweg 3×
  • Sichtbares Verweiserstück (z. B. Knochen, Schweiß, Deckenfetzen)
WZ 3 – Verhalten am Schwarzwild:
  • Zertifiziertes Schwarzwildgatter (sichtiger Ansatz, Führer greift erst nach Aufforderung ein)
  • Alternativ: Pendelsau/Schubkarrensau im dichten Bewuchs
WZ 4 – Führung des Schweißhundes:
  • Personengruppe, andere Hunde, Gehorsam, Ablegen, Zusammenarbeit
Hauptprüfung (HP)
  • Nur nach bestandener SHP/VP
  • Zulassung durch Prüfungsobmann
Prüfungsfächer:
  1. Riemenarbeit auf natürlicher Wundfährte (WZ 1)
  2. Hetze (WZ 2)
  3. Stellen (WZ 3)
  4. Zusammenarbeit Führer/Hund (WZ 4)
Formbewertung (FB)
Jugendformwert:
  • Mindestalter 10 Monate; in der Regel bei der SHP/VP.
Altersformwert:
  • Mindestalter 18 Monate, besser 30 Monate
Standardbewertung nach Rassestandard