Bei der Formbewertung werden unsere Hunde auf ihre äußeren Merkmale hin begutachtet. Zunächst wird festgestellt, ob der Hund dem Rassestandard „FCI.Standard 213 DE“ entspricht, ob er alle äußeren Merkmale eines Hannoverschen Schweißhundes besitzt.
Die Gesundheit des Hundes wird begutachtet. Allem voran steht die Feststellung, dass der Hund leistungsfähig und damit körperlich voll belastbar und einsatzfähig ist. Wichtig ist dabei den speziell ausgebildeten Formwertrichtern gesunde Augen, ein vollständiges Gebiss, ein gerader Rücken sowie Hüften und Läufe die Ausdauerleistungen bis ins hohe „Hundealter“ zulassen. Natürlich schaut man auch das Fell, die Haare und die Augenfarbe an.
Unsere Hunde werden zweimal in ihrem Formwert begutachtet:
- Jugendformwert, junge Hunde 10 bis 18 Monate; in der Regel bei der Schweißhundeprüfung/
Vorprüfung (SHP/VP). - Altersformwert; ausgewachsene Hunde, die älter als 18 Monate, besser älter als 30 Monate
sein sollen.


